1. Vereinbarungsrahmen
Grundlage der gemeinsamen Aktivitäten sind die Bestimmungen und Richtlinien für die Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Betriebsordnung und sonstige die geplanten Aktivitäten erfassende Festlegungen des Unternehmens.
Die in der Anlage festgehaltenen Kooperationsaktivitäten haben - unabhängig vom formulierten Verbindlichkeitsgrad und entsprechend dem experimentellen Charakter des Vorhabens - den Stellenwert von Absichtserklärungen. Die genannten Ansprechpartner werden versuchen, die festgehaltenen Ideen sukzessive zu realisieren. Ein Rechtsanspruch auf Erfüllung besteht für keine der beiden Seiten.
Die Laufzeit für diese Vereinbarung beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn keine neuen Vereinbarungen getroffen werden. Sie kann von beiden Seiten ohne die Wahrung von Fristen gekündigt werden.
Zwischen den Vereinbarungspartnern besteht Einigkeit, dass diese und die in der Anlage getroffenen Vereinbarungen auf eine langfristige Kooperationsentwicklung ausgerichtet sind. Nach jeweils einem Kooperationsabschnitt werden die Partner ihre Erfahrungen austauschen und die Vereinbarung einvernehmlich modifizieren und optimieren.
Die Aktivitäten sollen Bestandteil der schulinternen Lehrpläne bzw. sonstiger zum Schulprogramm gehörender Aktivitäten der Schule sein. Angestrebt wird eine Kooperation, die sich in einer jährlichen Routine wiederholt.
Weitere Vereinbarungen: Die Partner sind frei, weitere über die schulbezogenen Aktivitäten hinausgehende Abmachungen zu treffen.
2. Geplante Aktivitäten
Die Max-Born-Realschule Dortmund und die REWE Dortmund Großhandel eG haben gemeinsame Aktivitäten vereinbart, die in der Anlage zum Vereinbarungsrahmen festgeschrieben sind.
Schulleiterin Dr. Johanna Kahlert und Krankenhausleiter Matthias Suelmann vom Klinikum Westfalen unterzeichneten heute die Vereinbarung für eine Bildungspartnerschaft.
Sie hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern die Orientierung bei der Berufswahl zu erleichtern und ihre Ausbildungsreife zu verbessern. Zunächst auf ein Jahr angelegt, beinhaltet die
Bildungspartnerschaft unterschiedliche Angebote für die Schülerinnen und Schüler von der 8. bis 10. Jahrgangsstufe. Dazu gehören Berufsfelderkundungen im Unternehmen und Betriebspraktika.
Die Unternehmen wollen die Schülerinnen und Schüler auch im Berufsorientierungsunterricht unterstützen. Auszubildende werden sich den Fragen der Jugendlichen stellen und Informationen zu den verschiedenen Ausbildungswegen und den breit gefächerten Ausbildungsangeboten des Klinikums aus erster Hand weitergeben.
Angebote in Biologie, Chemie, Sport oder Ernährung werden von den Fachabteilungen des Klinikums mit Informationen und Referenten sowie praktischem Anschauungsmaterial im Unterricht
unterstützt.
Während die jungen Menschen so die Chance für einen optimalen Einstieg ins Berufsleben erhalten, lernen das Unternehmen potentielle Auszubildende frühzeitig kennen.
Die Inhalte der Bildungspartnerschaften sollen sich jährlich wiederholen und können weiter ausgebaut werden. Ein aktiver Austausch der Bildungspartner ermöglicht intensive Einblicke in den Beruf
und belebt schulische Inhalte auf interessante Art.
Professionelle Unterstützung für das Zustandekommen dieser Kooperationsvereinbarung leistete das Regionale Bildungsbüro in enger Zusammenarbeit mit der IHK zu Dortmund. Letztere konzentriert sich
innerhalb des Projektes „Lernpartnerschaften" auf die Ansprache und Betreuung der jeweiligen Unternehmen.
Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule koordiniert stadtweit Bildungspartnerschaften zwischen Schule und Wirtschaft, unterstützt im Vorfeld die Zusammenarbeit und begleitet die Schulen und Unternehmen langfristig. Es initiiert Partnerschaften, moderiert den Partnerschaftsprozess und reflektiert die Zusammenarbeit jährlich mit den Beteiligten.
Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund 26.09.2018 (A. Widow)
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Unsere SchülerInnen gestalten Schule mit!